Kosten & Kostenübernahme
Meine psychotherapeutische Leistungen richten sich an folgende Personengruppen:
Sie sind bei einer privaten Krankenversicherung versichert:
Jede private Krankenversicherung hat mit ihren Patienten eigene Verträge, welche sich inhaltlich voneinander unterscheiden. Deswegen nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Privatversicherung auf und fragen Sie, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernommen werden. Informieren Sie sich bitte auch, welche Voraussetzungen und Formalitäten erfüllt werden müssen, damit die Kosten einer Psychotherapie an Sie erstattet werden. Die Rechnungen für die einzelnen Sitzungen müssen Sie in der Regel in Vorkasse zahlen und leiten diese für die Kostenerstattung an Ihre private Krankenversicherung weiter.
Sie sind bei der Beihilfe versichert:
Psychotherapie in den Richtlinienverfahren, worunter die Verhaltenstherapie zählt, sind beihilfefähig. Die ersten fünf probatorischen Sitzungen sind nicht antragspflichtig, das heißt, sie können ohne vorherige Anfrage auf Genehmigung diese Stunden in Anspruch nehmen. Sie dienen zur Feststellung, ob eine behandlungswürdige psychische Erkrankung vorliegt, inwieweit die Therapeuten-Patienten-Beziehung eine vertrauensvolle, professionelle Psychotherapie zulässt, zur Klärung aller organisatorischen Fragen und der beihilfefähigen Leistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen führt die Beihilfestelle ein Voranerkennungsverfahren zur Genehmigung der Psychotherapie durch. Auch dieser mögliche Antrag wird in den ersten Probatoriksitzungen besprochen.
Sie sind als Bundespolizist*in oder als Bundeswehrsoldat*in in der Heilfürsorge versichert:
Das Vorliegen einer psychischen Erkrankung und deren Behandlung durch Psychotherapien der Richtlinienverfahren, unter welcher auch die Verhaltenstherapie zählt, sind Leistungen, welche von der Heilfürsorge übernommen werden. Durch eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren, dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundespsychotherapeutenkammer können sich Bundespolizist*innen und Bundeswehrsoldat*innen auch an eine Privatpraxis für Psychotherapie wenden. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Heilfürsorge.
Sie möchten die Psychotherapie selbst zahlen:
Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Kosten einer ambulanten Psychotherapie selbst zu zahlen, dann orientiert sich mein Honorar an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten und beträgt derzeit für eine 50minütige Therapiestunde: "in Bearbeitung auf Grund der neuen Abrechnungsempfehlung" .
Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert:
Als approbierte Psychotherapeutin habe ich die Berechtigung, Psychotherapie durchzuführen. Dies führt allerdings nicht automatisch dazu, dass ich mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen darf. Dafür bedarf es ein gesondertes Zulassungsverfahren. In manchen Fällen ist es allerdings möglich, eine Kostenerstattung für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis von seiner gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten.
Folgende Schritte müssen Sie dafür tun:
Kontaktieren Sie circa 5 Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung und fragen Sie nach freien Therapieplätzen. Protokollieren Sie unbedingt, wen Sie wann angerufen und welche Auskunft Sie bekommen haben. Eine Liste der niedergelassenen Psychotherapeuten erhalten Sie auf der Seite: www.kvsa.de über die Suchfunktion.
Rufen Sie die Terminservicestelle unter der Nummer 116117 an und bitten Sie um die Vermittlung eines Therapieplatzes. In der Regel bekommen Sie einen Termin zu einem Erstgespräch, wo Sie ein Formular ausgehändigt bekommen, ob bei Ihnen eine Psychotherapie notwendig ist und ob der/die Therapeut*in Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann. Sollte kein Therapieplatz dort frei sein, dann:
Informieren Sie Ihre Krankenkasse schriftlich über Ihre Bemühungen. Legen Sie Ihr Protokoll und eine Kopie des Formulars aus dem Erstgespräch bei und beantragen Sie eine Kostenerstattung bei einem Psychotherapeuten in Privatpraxis. Nennen Sie den Namen, die Adresse und die Telefonnummer des Psychotherapeuten in Privatpraxis, bei dem Sie eine Psychotherapie bekommen würden.
Auf Ihren Antrag hin wird Ihre Krankenkasse Stellung beziehen. Wird der Antrag bewilligt, können Sie den Psychotherapeuten in Privatpraxis kontaktieren.