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Psychotherapeut suchen und finden

Die Wartelisten für einen Psychotherapieplatz in Deutschland sind lang: Im Durchschnitt warten Menschen, welche einen Bedarf an Psychotherapie haben, vier Monate auf einen freien Psychotherapieplatz (laut rbb24 Recherche). In ländlichen Regionen sieht es dagegen noch schwieriger aus: In Köthen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt) beträgt die Wartezeit weit mehr als ein Jahr, teilweise nehmen die niedergelassenen Psychotherapeuten gar keine neuen Patienten auf ihre Warteliste mehr auf. Für Betroffene ist dieser Zustand eine Katastrophe, erhöht sich doch die Wahrscheinlichkeit einer Verschlimmerung oder Chronifizierung der Symptome mit jedem unbehandelten Monat. Nachfolgend möchte ich einige Schritte vorstellen, welche bei einer Psychotherapieplatzsuche helfen können.

Für Versicherte bei den gesetzlichen Krankenkassen

Alle niedergelassenen Psychotherapeuten, also solche, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, sind im Register der kassenärztlichen Vereinigungen des jeweiligen Bundeslandes aufgeführt. In Sachsen-Anhalt lautet die Webseite: www.kvsa.de., (Den direkten link finden sie am Ende dieser Webseite) In der Suchfunktion kann man nach Ort, Landkreis, Name und noch mehr seine Suche verfeinern. Klickt man aus der Liste einen niedergelassenen Psychotherapeuten an, erscheinen weitere Informationen wie zum Beispiel die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit. Diese sollten unbedingt beachtet werden, da jeder Psychotherapeut während seinen Psychotherapiesitzungen telefonisch nicht verfügbar ist. TIPP: Die Liste ausdrucken, die Zeiten der Telefonsprechstunde hinter den jeweiligen Namen schreiben und über die Erinnerungsfunktion des Handys sich an den geplanten Anruf erinnern lassen. Außerdem betreiben die kassenärztlichen Vereinigungen eine bundesweite Terminservicestelle, welche für die Vermittlung von Facharztterminen zuständig ist. Zu erreichen ist dieser Service in allen Bundesländern unter der Telefonnummer 116 117. Die Vermittlung bezieht sich hierbei allerdings nur auf ein Erstgespräch. Ob der jeweilige Psychotherapeut dann auch einen freien Psychotherapieplatz anzubieten hat, muss vor Ort geklärt werden. Auch Ihre Krankenkasse kann Ihnen bei der Psychotherapeutensuche behilflich sein. Schildern Sie dort Ihr Anliegen und wenn Sie schon auf einigen Wartelisten stehen, fragen nach Alternativen. In jedem Bundesland befinden sich Ausbildungsinstitute, welche Psychologische Psychotherapeuten ausbilden. In diesen sogenannten Lehrpraxen sind häufig mehrere Psychologische Psychotherapeuten in Ausbildung tätig und die Chance auf kürzere Wartezeiten steigt. Alle in Ausbildung befindlichen Psychologischen Psychotherapeuten werden engmaschig von bereits approbierten Psychotherapeuten mit langjähriger Berufserfahrung supervidiert, sozusagen begleitet. Den link zu den Ausbildungsinstitute der Bundesländer finden am Ende dieser Seite.

Für Versicherte von privaten Krankenkassen, der Beihilfe und Heilfürsorge

Manche approbierten Psychotherapeuten (=sie besitzen die Befähigung zur Durchführung von Psychotherapie) besitzen keinen kassenärztlichen Vertrag, das heißt, sie dürfen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Allerdings dürfen sie mit privaten Krankenkassen, der Beihilfe für Beamte und der Heilfürsorge der Bundeswehr und der Bundespolizei abrechnen. Gehören Sie einer dieser Personengruppen an, können Sie sich an eine Privatpraxis für Psychotherapie wenden.

Kostenerstattungsverfahren

In Ausnahmefällen übernehmen auch gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis, das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Dafür müssen mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der privatniedergelassene Psychotherapeut muss über eine Approbation in einem anerkannten Psychotherapierichtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse oder systemische Psychotherapie) verfügen. Der Patient muss nachweisen, dass er sich um einen Psychotherapieplatz in einer kassenärztlichen Psychotherapiepraxis bemüht hat und dort keine freien Kapazitäten vorhanden sind. Am besten man führt eine Liste von allen kontaktierten Psychotherapeuten mit den Angaben: Name, Datum des Anrufes, Wartezeit laut Aussage des Psychotherapeuten. Fünf solche erfolglosen Versuche sollte man dokumentiert haben und kann sich dann mit diesem Protokoll telefonisch an seine Krankenkasse wenden und nach der Kostenerstattung bei einer Privatpraxis für Psychotherapie fragen. Weitere Informationen darüber finden sie unter "Kosten und Kosternübernahme".

Beratungsstellen

In jeder größeren Stadt bieten kirchliche Träger Beratungsstellen an. Häufig richten sich diese auf Fragen der Erziehung, der Schwangerschaft und der Familie aus. Trotzdem lohnt es sich auch als psychisch erkrankte Person Kontakt aufzunehmen und zu fragen, ob eine vorübergehende Beratung bis ein Psychotherapieplatz gefunden wurde, möglich ist.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie auch eine Psychotherapie aus eigener Tasche zahlen. Bei kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten verkürzt dies in der Regel nicht die Wartezeit, aber in einer Privatpraxis für Psychotherapie sind die Wartelisten meist nicht so lang und Sie können dort eine Psychotherapie selbst finanzieren.

Psychatrien


Erkundigen Sie sich auch in Ihrer Region nach stationären oder teilstationären psychiatrischen Einrichtungen. Vor allem in akuten Krisen sollte dies die Anlaufstelle erster Wahl sein.

Coaches und psychologische Beratungen

Das Angebot von Coaches und psychologischen Beratern wächst in den letzten zwei Jahren zunehmend. Diese zwei Berufsgruppen dürfen keine Psychotherapie durchführen oder psychische Erkrankungen behandeln. Haben Sie allerdings ein klar umrissenes Problem (ohne Krankheitswert), können Sie sich auch dort Unterstützung holen. Achten Sie bitte hierbei besonders auf die fachliche Qualifikation dieser Personen und erfragen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen. Finanzieren müssen Sie diese Leistungen selbst.

Präventionskurse

Von allen Krankenkassen werden mittlerweile Präventionskurse für die psychische Gesundheit angeboten. Dabei müssen Sie einen kleinen Teil selbst zahlen und den Rest übernimmt Ihre Krankenkasse. Diese Informationen finden Sie meistens auf deren Webseiten. Solch Kurse ersetzen selbstverständlich keine Psychotherapie, können aber zu einer ersten Stabilisierung und einer Überbrückung der Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz verhelfen.

Woran erkenne ich einen guten Psychotherapeuten?

DEN guten Psychotherapeuten gibt es nicht. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Psychotherapie ist die Beziehung zwischen dem Patienten und dem Psychotherapeuten. Wenn der Patient das Gefühl hat, er ist gut aufgehoben, ihm wird zugehört und der Gegenüber versteht ihn in seiner Not und mit seinen Problemen, dann sind das sehr gute Voraussetzungen für eine wirksame Psychotherapie. Der Psychotherapeut sollte dabei wertschätzend, wohlwollend und interessiert gegenüber dem Patienten und dessen Anliegen sein. In der Regel merken Patienten bereits nach zwei Sitzungen, ob die "Chemie" stimmt. Dafür wurden auch die probatorischen Sitzungen konzipiert. Man kann sich das vorstellen wie Probestunden: der Patient soll einschätzen können, ob er sich mit dem Psychotherapeuten eine längerfristige Arbeit vorstellen und auch möglichst über schambehaftete Themen mit ihm reden kann. Auf der anderen Seite prüft der Psychotherapeut, ob eine Psychotherapie indiziert ist und ob er die nötigen Kompetenzen dafür besitzt. Im Bereich der Erwachsenenpsychotherapie stehen den Patienten bis zu 4 probatorische Sitzungen zur Verfügung. Erst dann wird eine Entscheidung über den Beginn der eigentlichen Psychotherapie fällig. Manchmal kommt es vor, dass Patienten keinen Draht zu dem Psychotherapeuten finden und sich in den ersten Stunden sehr unbehaglich fühlen. Aufgrund der bereits verstrichenen Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz halten diese Patienten trotzdem an der Durchführung einer Psychotherapie fest, weil sie nicht noch einmal sechs Monate oder länger auf eine neue Chance warten wollen oder können. Was viele Patienten hierbei nicht wissen: Während den probatorischen Sitzungen dürfen sie mehrere Psychotherapeuten parallel aufsuchen, um herauszufinden, bei wem sie sich am besten angenommen fühlen. Deswegen mein TIPP: Rufen Sie mehrere Psychotherapeuten an und lassen Sie sich auf mehreren Wartelisten vermerken. Damit erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Sie zwei Psychotherapeuten zeitnah voneinander kennenlernen und dann zwischen diesen beiden wählen können.

Wer ist der richtige für mich: Psychologe, Psychater oder Psychotherapeut

Ein Psychologe ist eine Person, welche mindestens fünf Jahre das Fach Psychologie studiert hat. Dieses Studium berechtigt ihn zum Tragen des Titels „Psychologe“. Allerdings darf er mit Abschluss des Studiums keine psychischen Erkrankungen selbstständig behandeln. Dafür ist er nur berechtigt, wenn er zum Beispiel im Rahmen einer stationären Psychiatrie mit approbierten Psychotherapeuten und Psychiatern zusammenarbeitet. Ein Psychiater ist ein Mediziner: Er hat ein medizinisches Studium hinter sich und den Facharzt für Psychiatrie erworben. Mit diesem Abschluss darf er Psychopharmaka verschreiben, was Psychologen und auch Psychotherapeuten nicht dürfen. Meistens, aber auch nicht immer, bieten Psychiater dagegen keine Psychotherapie im Sinne einer engmaschigen Gesprächstherapie an, sondern kümmern sich um die medikamentöse Unterstützung bei psychischen Störungen. Ein psychologischer Psychotherapeut wurde in einem der derzeit vier anerkannten Psychotherapierichtlinienverfahren ausgebildet: Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie oder systemische Psychotherapie (manche besitzen auch die Befähigung zu zwei der eben genannten). Diese Ausbildung wird mit der Approbation abgeschlossen und befähigt den psychologischen Psychotherapeuten dazu, Psychotherapie als Heilverfahren durchzuführen. Ein Psychologischer Psychotherapeut kann sich mit seiner Approbation um eine Zulassung im kassenärztlichen Bereich bewerben. Solch eine Zulassung läuft über ein Bewerberverfahren und dauert mindestens von der Abgabe der Bewerbung bis zur Praxiseröffnung neun Monate. Die Anzahl der Zulassungen sind für jedes Einzugsgebiet beschränkt. Erhält ein Psychologischer Psychotherapeut diese Zulassung darf er die durchgeführten Psychotherapien mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wie schon oben erwähnt können psychologische Psychotherapeuten, welche keine kassenärztliche Zulassung besitzen, mit privaten Krankenkassen, der Beihilfe für Beamte und der Heilfürsorge der Bundeswehr und der Bundespolizei abrechnen. In individuellen Einzelfallentscheidungen ist auch ein Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen möglich.

Register der kassenärztlichen Vereinigungen für das Land Sachsen-Anhalt:

www.kvsa.de

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